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Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB) für das Roverbayernlager 2026 der DPSG Landesstelle Bayern e.V.

Veranstalter:

DPSG Landesstelle Bayern e.V.

Königstraße 64, 90402 Nürnberg

E-Mail: landesstelle@dpsg-bayern.de

Telefon: 0911 / 431 899 00

Stand: 10.09.2025

§1 Zustandekommen des Reisevertrags | Anmeldung/Bestätigung

Mit dem Absenden des Anmeldeformulars bieten die Teilnehmenden dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrags für die Teilnahme am Roverbayernlager 2026 an. Grundlage sind die veröffentlichte Ausschreibung und ergänzende Informationen des Veranstalters.

Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Anmeldebestätigung und fristgerechtem Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zustande. Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, verfällt der Anspruch auf einen Teilnahmeplatz automatisch.

Die Anmeldung gilt auch für mitangemeldete Personen, sofern diese durch ausdrückliche Erklärung vertreten werden.

Teilnehmende mit gesundheitlichen Einschränkungen sind verpflichtet, diese bei der Anmeldung vollständig anzugeben, damit eine Teilnahme geprüft werden kann.

Sollte die Anmeldebestätigung inhaltlich von der Anmeldung abweichen, stellt sie ein neues Angebot dar. Dieses gilt für 10 Tage. Der Vertrag kommt zustande, wenn das neue Angebot angenommen oder die Zahlung geleistet wird.

§2 Teilnahmebeitrag und Zahlungsbedingungen

Der Teilnahmebeitrag beträgt 214,- € für Teilnehmende und Roverleitende, 150,- € für Helfende.

Die Zahlung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu leisten.

Die Bankverbindung ist in der Rechnung enthalten.

Der Vertrag wird erst mit fristgerechtem Zahlungseingang gültig. Bei verspäteter Zahlung kann die Teilnahme verweigert werden.

§3 Änderungen im Programm / Leistungsänderung

Die Angaben auf der Website und in der Ausschreibung sind für den Veranstalter grundsätzlich verbindlich.

Änderungen vor Vertragsabschluss bleiben jedoch vorbehalten, wenn sie aus sachlich gerechtfertigten, nicht vorhersehbaren Gründen erforderlich sind. In diesem Fall werden Teilnehmende vor Buchung informiert.

Teilnehmende werden über solche Änderungen umgehend informiert. Falls wesentliche Leistungen betroffen sind, bietet der Veranstalter eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenfreien Rücktritt an.

Nach Vertragsabschluss sind Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen (z. B. Programmänderungen) zulässig, wenn sie unerheblich sind und den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

§4 Begrenzte Teilnahmezahl und Warteliste

Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Zahlungseingangs berücksichtigt und erst mit der Anmeldebestätigung verbindlich.

Ist die maximale Teilnahmezahl erreicht, wird eine Warteliste eingerichtet. In diesem Fall erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail.

§5 Rücktritt durch Teilnehmende

Teilnehmende können jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

Wir empfehlen, den Rücktritt direkt über die Buchungsplattform vorzunehmen („Stornieren“-Funktion).

Im Falle eines Rücktritts gelten folgende Stornobedingungen:

Diese Staffelung orientiert sich an den Stornobedingungen des Zeltplatzes Westernohe.

Ausnahmefälle:

Wird der Rücktritt aufgrund einer vom Veranstalter nach Vertragsabschluss veränderten Hygieneregelung nötig, die nicht gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist, entfallen die Stornokosten.

Teilnehmende können nachweisen, dass dem Veranstalter geringere Kosten entstanden sind – in dem Fall wird nur dieser niedrigere Betrag berechnet.

Ersatzperson:

Bis zum Anmeldeschluss kann eine Ersatzperson benannt werden, die anstelle der ursprünglichen Teilnehmer*in eintritt. Die Ersatzperson muss dem Veranstalter per Mail an lagerleitung@roverbayern.de mitgeteilt werden. Die Änderung des Tickets kann anschließend selbstständig über die Buchungsplattform vorgenommen werden. Dafür kann der Link genutz werden, welcher in der Bestellbestätigung automatisch mitgeschickt werden. Mit ihm kann die Bestellung eingesehen und geändert werden. Der Veranstalter kann widersprechen, wenn die Ersatzperson den Teilnahmevoraussetzungen nicht entspricht oder rechtliche Gründe dagegen sprechen.

Die ursprüngliche und die ersetzende Person haften gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner*innen für den Teilnahmebeitrag sowie ggf. anfallende Mehrkosten durch die Umbuchung.

§6 Kündigung bei höherer Gewalt

Kommt es durch unvorhersehbare Ereignisse wie Krieg, Unruhen, Pandemien, behördliche Anordnungen (z. B. Grenzschließungen), Naturkatastrophen oder ähnliche Umstände zu erheblichen Gefährdungen oder Einschränkungen, können sowohl der Veranstalter als auch die Teilnehmenden den Vertrag kündigen.

Im Fall der Kündigung kann der Veranstalter eine anteilige Entschädigung für bereits erbrachte oder notwendige Leistungen verlangen.

Muss aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben (z. B. pandemiebedingte Teilnehmebegrenzung) die Gesamtzahl der Teilnehmenden reduziert werden, erklärt sich der*die Teilnehmer*in damit einverstanden, dass der Veranstalter die Teilnahmeplätze per Losverfahren zuteilt und in diesem Fall auch kündigt.

§7 Mängelanzeige

Teilnehmer*innen sind verpflichtet, bei auftretenden Problemen alles Zumutbare zu tun, um die Situation zu verbessern und Schäden zu vermeiden.

Mängel müssen unverzüglich der Lagerleitung vor Ort gemeldet werden. Ist diese nicht erreichbar, soll die Meldung per Telefon oder E-Mail direkt an den Veranstalter erfolgen, damit schnell Abhilfe geschaffen werden kann.

Die Lagerleitung ist nicht berechtigt, rechtlich bindende Zusagen oder Entschädigungen zu machen.

Wird ein Mangel nicht rechtzeitig gemeldet, kann der Anspruch auf Minderung oder Erstattung entfallen.

§8 Kündigung wegen erheblicher Mängel

Wird die Veranstaltung durch einen erheblichen Mangel gestört oder unzumutbar, kann der*die Teilnehmer*in den Vertrag kündigen. Voraussetzung ist, dass zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt wurde, die ohne Ergebnis verstrichen ist.

Eine Fristsetzung ist nicht nötig, wenn:

§9 Versicherungen sowie Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Für die Dauer des Roverlagers sind alle Teilnehmenden über den Veranstalter haftpflicht- und unfallversichert.

Der Veranstalter selbst ist über eine Veranstalterhaftpflicht sowie eine Insolvenzversicherung abgesichert.

Teilnehmende sind selbst verantwortlich für die Beschaffung und Mitführung gültiger Reisedokumente, das Einhalten von Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sowie ggf. notwendige Impfungen.

Nicht-EU-Staatsangehörige erhalten Informationen bei den zuständigen Konsulaten. Es wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten wie Doppelstaatsangehörigkeit oder Staatenlosigkeit vorliegen.

Versäumnisse bei der Erfüllung dieser Pflichten (z. B. ungültige Reisedokumente, fehlende Impfungen) und daraus entstehende Nachteile (z. B. Rücktrittskosten) gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen – außer der Veranstalter hat unzureichend oder falsch informiert.

§10 Leistungsumfang

Im Teilnahmebeitrag sind Unterkunft, Verpflegung und das Programm während des Roverlagers enthalten – sofern nicht anders angegeben. Die Transportkosten für die Anreise, Unterwegsphase, welche vom 03.09. bis 06.09. von deinem Startpunkt bis nach Westernohe geht, und Abreise sind nicht mit enthalten. 

§11 Verhaltensregeln

Alle Teilnehmer*innen verpflichten sich, den Verhaltensanweisungen der Lagerleitung und des Helfendenteams zu befolgen.

Bei grobem Fehlverhalten, wiederholten Regelverstößen oder Gefährdung anderer kann ein Ausschluss vom Lager erfolgen. In diesem Fall muss die Rückreise auf eigene Kosten organisiert werden.

Entsprechend der Zeltplatzregeln unseres Zeltplatzes (Bundeszentrum Westernohe) ist der Konsum von Cannabis jeglicher Art (auch medizinisches) untersagt.

§12 Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Eine Haftung für verlorene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände ist ausgeschlossen.

Teilnehmer*innen sind selbst dafür verantwortlich, ihre persönlichen Sachen sorgfältig zu verwahren. Für Schäden, die durch eigenes Fehlverhalten oder Missachtung der Lagerordnung entstehen, haften die Teilnehmenden selbst.

§13 Datenschutz / Verwendung personenbezogener Daten

Wir verarbeiten deine personenbezogenen Daten im Rahmen deiner Teilnahme am Roverbayernlager gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

Erhobene Daten sind z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Gesundheitsangaben (soweit erforderlich) und weitere für die Durchführung der Veranstaltung notwendige Informationen.

Diese Daten werden ausschließlich zu folgenden Zwecken verarbeitet:

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Durchführung des Lagers erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. Zuschussgeber, Versicherung).

Mit deiner Anmeldung willigst du in die Verarbeitung und Speicherung dieser Daten ein. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Du hast jederzeit das Recht auf: Auskunft über deine gespeicherten Daten, Berichtigung, Sperrung oder Löschung unrichtiger oder unzulässig gespeicherter Daten.

§14 Foto- und Videoaufnahmen

Während des Roverlagers können Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden. Diese dürfen von de DPSG Landesstelle Bayern e.V. sowie dem Roverlagerteam im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden – z. B. auf der Website, in Sozialen Medien oder in Printmaterialien.

Zustimmung:

Die Einwilligung wird im Rahmen der Anmeldung abgefragt und kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

§15 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck möglichst nahekommt.

Gerichtsstand ist Nürnberg.